[163] Bauerngerichte, im Mittelalter Gerichte von einem Bauernrichter (Gograf) als Vorsitzendem, 5-6 Bauerngenossen als Beisitzern und einem Gerichtsschreiber, entschieden in summarischem Verfahren bes. über Grenzstreitigkeiten etc. Ihr Urteil hieß Bauernsprache.