[175] Bekenntniszwang, Verpflichtung auf religiöse Bekenntnisschriften, in der kath. Kirche üblich beim Amtsantritt der Geistlichen in bezug auf die Dekrete des Tridentinischen und des Vatikanischen Konzils; in der evang. Kirche bezüglich der Bekenntnisse des 16. Jahrh. früher allgemein üblich, jetzt fast überall durch allgemeiner gehaltene Gelübde ersetzt.