Bekenntniszwang

[175] Bekenntniszwang, Verpflichtung auf religiöse Bekenntnisschriften, in der kath. Kirche üblich beim Amtsantritt der Geistlichen in bezug auf die Dekrete des Tridentinischen und des Vatikanischen Konzils; in der evang. Kirche bezüglich der Bekenntnisse des 16. Jahrh. früher allgemein üblich, jetzt fast überall durch allgemeiner gehaltene Gelübde ersetzt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 175.
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