[175] Bekleidungsamt, militär. Behörde (jedes deutsche Armeekorps hat ein B.) zur Beschaffung und Verwaltung der Tuch- und Ledervorräte sowie zur Anfertigung der zur Truppenausrüstung erforderlichen Bekleidung, der Wäsche und des Schuhwerks in eigenen Werkstätten. Auch die Marinestationen der Ost- und Nordsee haben je ein B.