[176] Beleidigung, Ehrenkränkung, Injurie, die unberechtigte Kundgebung der Mißachtung eines andern, sei es durch Worte (Verbalinjurie) oder durch Tätlichkeit (Realinjurie); wird nur auf Antrag des Beleidigten mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft (s. auch Schiedsrichter).