Beleidigung

[176] Beleidigung, Ehrenkränkung, Injurie, die unberechtigte Kundgebung der Mißachtung eines andern, sei es durch Worte (Verbalinjurie) oder durch Tätlichkeit (Realinjurie); wird nur auf Antrag des Beleidigten mit Geldstrafe oder Gefängnis bestraft (s. auch Schiedsrichter).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 176.
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