[181]Benefīz (lat.), theatralische oder musikal. Aufführung, deren Ertrag einem engagierten Mitglied (Benfiziant) oder wohltätigen Zweck zugute kommt. (S. auch Beneficium.)
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 181.