[193] Berufsstatistik, die im Wege einer Volks-, in Deutschland neuerdings einer Berufszählung bewirkte Feststellung der beruflichen Gliederung einer Bevölkerung, soweit sie sich auf Grund der berufsmäßigen Erwerbstätigkeit der Personen erkennen läßt; hält sich im Gegensatz zur Gewerbestatistik (s.d.) an die Person und bildet einen Teil der Bevölkerungsstatistik. [S. Beilage: ⇒ Berufs- und Gewerbestatistik.]