[193] Berufung, Appellation, Rechtsmittel, durch welches jemand eine Entscheidung des Unterrichters der Prüfung und Beurteilung einer höhern Instanz unterstellt; in Deutschland im Zivilprozeß gegen alle Endurteile 1. Instanz, innerhalb eines Monats seit deren Zustellung, im Strafprozeß nur gegen die Urteile der Schöffen- und Amtsgerichte (binnen einer Woche nach deren Verkündigung) statthaft.