[241] Bootsmann, auf Kauffahrteischiffen im Range nach den Steuerleuten, beaufsichtigt Takelung, Ankergeschirr, Tauwerk etc.; in der Kriegsflotte Deckoffizier, hat dieselben Pflichten, beaufsichtigt auch die Reinhaltung des Oberdecks und der Außenseiten des Schiffs; Bootsmannsmaat, auf Kriegsschiffen Unteroffizier der Matrosen.