Bootsmann

[215] Bootsmann, Deckoffizier, dem die Aufsicht über die Takelung, Anker und Boote zugeteilt ist; das Kommando erteilt er mit Hilfe der Bootsmannspfeife. Ihm folgt als Unteroffizier der Bootsmannsmaat. Oberbootsmann ist der höhere Rang des Bootsmanns. Größere Handelsschiffe haben einen B., Passagierdampfer zwei.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 215.
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