Boställen

[246] Boställen, in Schweden die kleinen Güter, die den Staatsbeamten während der Amtsführung zum Bewohnen und Ausnutzen übertragen wurden; seit 1877 meist eingezogen und den Staatsdomänen einverleibt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 246.
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