[246]Boställen, in Schweden die kleinen Güter, die den Staatsbeamten während der Amtsführung zum Bewohnen und Ausnutzen übertragen wurden; seit 1877 meist eingezogen und den Staatsdomänen einverleibt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 246.