Briefwage
274. Briefwage.
[267] Briefwage, Wage zum Wiegen von Postsendungen [Abb. 274], in den Postschalterräumen aufgestellt: beim Abwiegen von 0-250 g bleibt der bewegliche untere Teil des Gewichthebels bei a, bei 250-1000 g wird er nach b heruntergelegt.