Briefwage

274. Briefwage.
274. Briefwage.

[267] Briefwage, Wage zum Wiegen von Postsendungen [Abb. 274], in den Postschalterräumen aufgestellt: beim Abwiegen von 0-250 g bleibt der bewegliche untere Teil des Gewichthebels bei a, bei 250-1000 g wird er nach b heruntergelegt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 267.
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