[363] Consilĭa evangelĭca (lat., »evang. Ratschläge«), in der kath. Kirche sittliche Vorschriften, die nicht allgemein verbindlich sind, sondern zur Erlangung eines »überschießenden« Verdienstes freiwillig übernommen werden, wie bes. die drei Klostergelübde: Armut, Gehorsam, Keuschheit.