[404] Delictum (Delikt, lat.), Verbrechen, Vergehen; nach Deutschem Bürgerl. Gesetzb. § 823 fg. eine unerlaubte Handlung, die den Täter zum Schadenersatz verpflichtet. Deliktsklage, die Schadenersatzklage des durch eine unerlaubte Handlung Verletzten gegen den Schädiger.