[610] Delictum (lat.), Verbrechen. Im kanonischen Recht nannte man D. ecclesiasticum (z. B. Apostasie, Häresie, Simonie) eine Straftat, für die nur das geistliche, D. saeculare, für die nur das weltliche, D. mixtum (z. B. Blasphemie, Ehebruch, Konkubinat, Magie, Meineid, Sakrilegium), für die diese beiden Gerichte zuständig waren.