Deprekatur

[409] Deprekatūr (mittellat.), bei Schenkungen an Klöster und Kirchen das von dem Schenkenden reservierte Recht auf die Einkünfte zeit seines Lebens.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 409.
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