Desinfektion

[412] Desinfektion (frz.), Desinfizierung, die Unschädlichmachung von Ansteckungsstoffen, namentlich der Spaltpilze oder Bakterien, sowie die Verhütung ihrer Entwicklung dadurch, daß Ansammlungen leicht zersetzbarer organischer Stoffe vermieden werden. Die Vernichtung erfolgt am besten durch strömenden Wasserdampf von 100° C. in eigens dazu hergestellten Apparaten; Stoffe, die durch Wasserdampf leiden, werden in Desinfektionsflüssigkeiten (namentlich Kaliseifenlösung) gelegt. Mechanisch wirken als Desinfektionsmittel: Erde, Asche, Torf; chemisch: Sublimat, Karbolsäure, Lysol, Kreolin, Kresol, Chlorkalk, Ätzkalk; von gasförmigen ist am besten Formaldehyd. Die D. ist von geschulten Desinfekteuren vorzunehmen, am besten in besondern Desinfektionsanstalten. Über die D. in der Medizin s. Wunden. Gesetzlich vorgeschrieben ist die D. für Eisenbahnwagen jedesmal nach einem Viehtransport (Deutsches Reichsgesetz vom 25. Febr. 1876); bei Viehseuchen kann die D. der Ställe angeordnet werden (Gesetz vom 1. Mai 1894). – Vgl. Gärtner (1895), Alexander (1895); Lehrbuch von Czaplewski (2. Aufl. 1904); Leitfäden von Hensgen (2. Aufl. 1905), Kirstein (2. Aufl. 1905), Hoffmann (1905).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 412.
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