[439]Diplōm (grch.), ursprünglich eine aus zwei Blättern bestehende Schreibtafel; dann Erlaß der röm. Kaiser oder höhern Staatsbeamten; seit dem 17. Jahrh. s.v.w. Urkunde; auch Adelsbrief (Adelsdiplom).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 439.