[441]Dismembration (lat.), Zergliederung, bes. Zerteilung von Grundstücken in kleinere Parzellen, vielfach gesetzlich beschränkt; dismembrieren, zerstückeln, Teile von einem Ganzen oder aus einem Verband lösen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 441.