[443] Dividénde (lat.), das zu Verteilende; bei Aktienunternehmungen der gewöhnlich jährlich gegen Ablieferung der den Aktien beigegebenen Coupons (Dividendenscheine) zur Auszahlung gelangende Gewinnanteil des Aktionärs; bei Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit die in Prozenten ausgedrückten Rückzahlungen auf die Prämiengelder; bei Konkursen der je nach der Forderung in Prozenten berechnete Anteil der Gläubiger am Reinertrag der Masse.