[64] Dividénde (lat., »das zu Verteilende«), eine zur Verteilung bestimmte Summe, so bei Konkursen der in Prozenten berechnete Teil, der aus dem Ertrag der Konkursmasse an die Gläubiger nach Maßgabe ihrer Forderungen zur Verteilung gelangt, insbes. der Gewinnanteil, den die bei einer Unternehmung Beteiligten, in der Regel gegen Ausfolgung des Dividendenscheins, erhalten. Dividendenreserve, ein aus Gewinnüberschüssen zu dem Zweck angesammelter Fonds, um in ungünstigen Jahren die auszuzahlende D. erhöhen zu können. Über D. der Aktiengesellschaften vgl. Aktie, S. 237 s. Bei den Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit nennt man D. die meist in Prozenten ausgedrückte Summe, die den Versicherten von ihren eingezahlten Prämiengeldern nach Abzug aller Ausgaben am Ende des Versicherungsjahres zurückgezahlt wird. Dividendenerbschaft, bei Lebensversicherungen die Einrichtung, bei der die auf die einzelnen Policen entfallenden Gewinnanteile nicht als Dividende jährlich ausgezahlt, sondern zu einem Fonds angesammelt und nach einer Reihe von Jahren unter die überlebenden Policeninhaber verteilt werden.