[446]Doktoringenieur (abgekürzt: Dr.-Ing.), seit 1899 dem Doktortitel der Universitäten entsprechender Titel, der durch eine besondere Prüfung an einer deutschen Techn. Hochschule erworben oder ehrenhalber verliehen wird.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 446.