[446] Doktor (lat. Doctor), ursprünglich jeder Lehrer, dann mit auszeichnenden Beiwörtern Ehrentitel für mehrere Scholastiker (Thomas von Aquino D. angelĭcus, Duns Scotus D. subtīlis, Roger Baco D. mirabĭlis), später Bezeichnung der höchsten akademischen Würde. Die Erhebung zum D. (Doktorpromotion) erfolgt durch den Dekan der betreffenden Fakultät nach bestandener Prüfung (Examen rigorosum) und Einreichung einer gelehrten Dissertation, die hier und da noch in öffentlicher Disputation öffentlich verteidigt werden muß, oder auch ehrenhalber (honoris causa) durch Diplom. – Vgl. Baumgart (5. Aufl. 1898).