[447] Dolus (lat.), im Strafrecht der widerrechtliche, auf Begehung eines Verbrechens gerichtete Wille (doloses Verbrechen); im Zivilrecht absichtlich widerrechtliches Handeln. Von D. eventuālis spricht man, wenn der Täter den widerrechtlichen Erfolg zwar nicht direkt beabsichtigt hat, aber doch damit einverstanden ist, wenn er eintritt.