[423] Dolus, lat., schlechte Absicht. Im Criminalrecht der Entschluß zur Begehung einer als strafbar erkannten Handlung; im Civilrecht die rechtswidrige, den andern benachtheiligende Täuschung. Im Gegensatz zu diesem d. malus nennt man d. bonus im Civilrecht die erlaubte List. Dolose, aus böser Absicht.