[451]Doppelgegensprechen, Doppeltelegraphie, welche die gleichzeitige Beförderung von je zwei Telegrammen in jeder Richtung auf derselben Leitung ermöglicht.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 451.