Telegramm

[816] Telegramm, telegraphische Depesche, auch bloß Depesche, eine durch elektr. Telegraphie beförderte, auf dem Wege des Telegraphenverkehrs (Telegraphenamt, Telegraphenanstalt) vom Absender aufgegebene und dem Adressaten verschlossen übermittelte Nachricht. Gebühren: innerhalb des Deutschen Reichs für jedes Wort (bis 15 Buchstaben) 5 Pf, im Stadtverkehr 3 Pf; Mindestbetrag für ein gewöhnliches T. 50 Pf, bez. 30 Pf.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 816.
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