[456] Drahtseilbahn, jede Bahn, bei welcher zur Beförderung der Fahrzeuge das Drahtseil dient, wie die Luftseilbahnen oder Hängebahnen, bei denen die Transportgefäße [G1, G2 in Abb. 444] mittels Rollen auf festen Seilen, den Tragseilen [T], laufen und von beweglichen Seilen, Zugseilen [Z], bewegt werden [im Detailbild a ist G ein Wagen, dessen Laufrollen L auf dem Tragseil T rollen und der mit der Kuppelung K an das Zugseil Z angeschlossen ist]. Im engern Sinne die Bahnen, bei denen das Seil nur als Zugmittel dient, die Wagen dagegen auf Schienen laufen, kommen als Bremsberge (schiefe Ebene, auf welcher gefüllte bergablaufende Wagen die leeren mittels eines Seiles heraufziehen), als Bergbahn [s.d., Beilage: ⇒ Eisenbahnen und Tafel: Eisenbahnwesen I, 9 u. 10] oder als Seilebene (s.d.) und als Kabelbahn (s.d.) vor.