[488]Einbruchsdiebstahlsversicherung, die Versicherung beweglicher Gegenstände gegen Beschädigung und Verlust durch schweren Diebstahl sowie der als Versicherungsort bezeichneten Räume, in denen sie sich befinden, gegen Beschädigungen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 488.