[431] Diebstahl, die Wegnahme von fremden beweglichen Sachen in der Absicht, sie sich rechtswidrig anzueignen, zieht nach dem Reichsstrafgesetzbuch Gefängnis (einfacher D.) oder, wenn durch erschwerende Umstände, z.B. Einbrechen, Einsteigen, ausgezeichnet (qualifizierter D.), Zuchthausstrafe nach sich.
Brockhaus-1911: Militärischer Diebstahl · Eigentum ist Diebstahl
Kirchner-Michaelis-1907: Eigentum ist Diebstahl
Mauthner-1923: Eigentum ist Diebstahl
Meyers-1905: Militärischer Diebstahl · Eigentum ist Diebstahl · Diebstahl
Pierer-1857: Diebstahl · Handhafter Diebstahl · Ausgezeichneter Diebstahl · Benannter Diebstahl