Eisenbahngeld

[492] Eisenbahngeld, unverzinsliche Wertzeichen, in denen Eisenbahnverwaltungen bei Entstehung der ersten Eisenbahnen einen Teil ihres Anlagekapitals herauszugeben vom Staate die Berechtigung erhielten (z.B. Leipzig-Dresdener Eisenbahn 500.000 Taler in unverzinslichen Kassenscheinen).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 492.
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