[492] Eisenbahngeld, unverzinsliche Wertzeichen, in denen Eisenbahnverwaltungen bei Entstehung der ersten Eisenbahnen einen Teil ihres Anlagekapitals herauszugeben vom Staate die Berechtigung erhielten (z.B. Leipzig-Dresdener Eisenbahn 500.000 Taler in unverzinslichen Kassenscheinen).