[492] Eisenbahnpersonentarif, weist die für Beförderung der Reisenden und ihres Gepäcks (s. Überfracht) auf Eisenbahnen zu entrichtenden Gebühren nach; man unterscheidet Entfernungs- und Zonentarif (s. diese Artikel). (S. auch Personenporto.)
Meyers-1905: Eisenbahnpersonentarif