[493]Eisenbahnverbände, vertragsmäßige Vereinigungen zweier oder mehrerer Eisenbahnverwaltungen zu gemeinsamer Förderung des wechselseitigen Verkehrs; der wichtigste der Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen (s.d.).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 493.