[546] Eisenbahnverbände sind vertragsmäßige Vereinigungen einer Anzahl von Bahnverwaltungen zum Zweck der Beseitigung oder bestimmten Regelung bestehender Wettbewerbsverhältnisse (dann auch Eisenbahnkartelle genannt) und, damit verbunden oder auch ausschließlich, zum Zweck der Erleichterung und Förderung des gemeinsamen Personen-, Gepäck- und Güterverkehrs innerhalb des Verbandsgebietes. Die Mittel dazu bestehen zunächst in der Einführung gleichmäßiger, direkter Tarife, die eine durchgehende Abfertigung ohne Zwischenvermittelung ermöglichen, in einer Teilung d-s Verkehrs oder der Einnahmen nach bestimmten Grundsätzen, sodann in Vereinbarungen über Wagendurchgang (Kurswagen) etc. Der 1886 zur Pflege des direkten Verkehrs innerhalb Deutschlands (ohne Rücksicht auf bestehende Wettbewerbsverhältnisse) gegründete deutsche Eisenbahnverkehrsverband (geschäftsführende Verwaltung die königliche Eisenbahndirektion Hannover) erstrebt besonders die einheitliche Regelung des Abfertigungsdienstes für den Personen-, Gepäck-, Vieh- und Güterverkehr durch Ausstellung übereinstimmender Abfertigungs- und sonstiger Ausführungsvorschriften. Der preußische Staatsbahn-Wagenverband (geschäftsführende Verwaltung die königliche Eisenbahndirektion Magdeburg) ist eine Vereinigung der preußischen Staatsbahnen mit einigen andern deutschen Bahnen zum Zweck einer freiern wechselseitigen Wagenbenutzung, als solche in dem Übereinkommen des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltungen (s. Eisenbahnverein) über die gegenseitige Wagenbenutzung vorgesehen ist. Ferner kommen hier die zahlreich bestehenden Tarifverbände in Betracht (s. Eisenbahntarife). Auch die österreichisch-ungarischen, die russischen, schweizerischen Bahnen bilden gemeinsame Landesverkehrsverbände. E. zur Beseitigung oder Regelung von Wettbewerbsverhältnissen bestehen gegenwärtig noch in großer Zahl namentlich in England und Nordamerika.