Elektrische Einheiten

[500] Elektrische Einheiten, die Grundlage bei elektr. Messungen, als welche von dem Kongreß der Physiker und Elektriker 1881 in Paris das absolute elektr. Maßsystem angenommen wurde, bezeichnet mit C.G.S. (Zentimeter-Gramm-Sekunde). Die praktischen E. E. dieses Systems wurden nach berühmten Physikern benannt, und zwar ist: die Einheit der elektromotorischen Kraft, das Volt, =108 solcher Einheiten; die des elektr. Leitungswiderstandes, das Ohm, =109; die der Stromstärke, das Ampère, = 1/10; die der Elektrizitätsmenge das Coulomb, = 1/10; die der Kapazität, das Farad, =10-9; die der Leistung, das Watt, =107. Auf Grund internationaler Vereinbarungen wurde das theoretische Maßsystem durch das »neue legale« System ersetzt (in Deutschland durch Reichsgesetz vom 1. Juni 1898 und Ausführungsbestimmungen vom 6. Mai 1901 festgelegt). – Vgl. von Waltenhofen (3. Aufl. 1902), Mayr (1903).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 500.
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