Kongréß

[996] Kongréß (lat.), Zusammenkunft zur Beratung über gemeinsame Angelegenheiten, insbes. Zusammentritt von Bevollmächtigten mehrerer Staaten zur Verhandlung über einen Friedensschluß etc., z.B. Wiener, Pariser, Berliner K. – In der Nordamerik. Union heißt K. die Gesetzgebende Versammlung, in der jetzigen Republik Frankreich die Vereinigung des Senats und der Deputiertenkammer zu gemeinsamer Beschlußfassung bei Verfassungsänderungen und bei der Präsidentenwahl.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 996.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: