[508]Embargo (span.), die von der Staatsgewalt verfügte Zurückhaltung oder Beschlagnahme der in den Häfen oder Gewässern des Landes sich aufhaltenden Kauffahrteischiffe nebst deren Ladung.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 508.