Embargo

[508] Embargo (span.), die von der Staatsgewalt verfügte Zurückhaltung oder Beschlagnahme der in den Häfen oder Gewässern des Landes sich aufhaltenden Kauffahrteischiffe nebst deren Ladung.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 508.
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