Entfernungstarif

[517] [517] Entfernungŝtarif, ein Eisenbahnpersonentarif, bei dem mit der wachsenden Länge der Fahrt auch der Fahrpreis wächst. Aus den preuß. und sächs. Staatsbahnen beträgt der Einheitssatz für 1 km in den vier Klassen bei Personen-(Schnell-)Zügen 8 (9), 6 (6,67), 4 (4,67), 2 Pf und 25 kg Freigepäck, auf den bad., bayr. württemb. und elsaß-lothring. für die drei Klassen 8 (9,10), 5,30 (6,40), 3,40 (4,50) Pf ohne Freigepäck. (S. Zonentarif.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 517-518.
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