[548]Expositūr (lat.), auswärtige Kommandite, Faktorei, Nebenbehörde; in der kath. Kirche eine Tochterkirche mit den Rechten einer Kirchengemeinde; Exposĭtus, der einer solchen beigegebene Seelsorger.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 548.