[558] Färberei, technisches Verfahren, um Gegenstände, bes. Spinnstoffe und Gewebe, mit einer ihrem ursprünglichen Zustand fremdartigen Färbung zu versehen, entweder unmittelbar durch Eintauchen derselben in den flüssigen Farbstoff (Farbenbad), wenn derselbe sogleich als fertige Farbe haftet (substantive Farben), oder es bildet sich die bleibende Farbe erst nach dem Tränken der Fasern mit Säuren, [558] Salzen, Ölen etc. (die sog. Beizen oder Mordants) bei dem darauf folgenden Passieren durch das Farbenbad durch Zersetzung innerhalb der Faser (adjektive Farben). (Über das Animalisieren s. Animalisation.) Örtliche oder topische F., gleiches Verfahren, um nur einzelne Stellen des Zeuges mit Farbe (einem Muster) zu versehen, s.v.w. Zeugdruck.
Brockhaus-1911: Topische Färberei