Fühlhörner

[631] Fühlhörner, Fühler, die gegliederten, an den Seiten des Kopfes befindlichen vielgestaltigen Tastorgane der Insekten und Krustentiere, Sitz des Tast- und Geruchs-, manchmal (Flußkrebs) auch des Gehörsinnes; die Fühler der Schnecken sind ungegliedert und einziehbar, wahrscheinlich Sitz mehrerer Sinne, tragen als Ophthalmophoren oft die Augen und heißen wie die vielen Ringelwürmern zukommenden F. Tentakeln.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 631.
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