[556]Fallenschloß oder Klinkenschloß,Schloß, das mittels einer durch einen Drücker zu bewegenden Vorrichtung (Falle) schließt und öffnet, zum Zuhalten von Türen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 556.