Fallenschloß

[556] Fallenschloß oder Klinkenschloß, Schloß, das mittels einer durch einen Drücker zu bewegenden Vorrichtung (Falle) schließt und öffnet, zum Zuhalten von Türen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 556.
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