[557] Fang, Vorrichtung zum Einfangen von Tieren (Sau-, Enten-F.); einen F. geben, abfangen, angeschossenes Wild durch einen Stich mit dem Hirsch- oder Genickfänger töten. Fänge, die langen, krummen Eckzähne der Raubtiere und Hunde; ferner die Füße oder auch nur die Krallen (Klauen) der Raubvögel [Abb. 551].