[495] Raubtiere, im weitern Sinne alle von lebendig gefangener tierischer Beute lebenden Tiere, im engern die zu einer Ordnung (Carnivŏra) vereinigten Raubsäugetiere, deren Gebiß aus allen 3 Arten von Zähnen besteht und sich durch einen Reißzahn, einen durch scharfschneidende, zwei- bis dreizackige Krone charakterisierten Backzahn, auszeichnet, und deren Gliedmaßen in 4 oder 5 bekrallten Zehen endigen. R. fehlen auf den Papuainseln, in Australien, Neuseeland und auf den ozeanischen Inseln. Zur Ordnung der R. gehören die Familien der Katzen, Hyänen, Hunde, Schleichkatzen, Marder und Bären. – Über den Fang von Raubzeug vgl. Gille (5. Aufl. 1899), über Verbreitung der R. Grevé (1894).