[562]Fautfracht (frz. faute de fret, »mangels Fracht«), Vergütung, welche ein Schiffer zu fordern berechtigt ist, wenn die Befrachter die bedungene Ladung nicht oder nicht vollständig liefern.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 562.