Fehlergrenze

[564] Fehlergrenze, der Spielraum, innerhalb dessen ein Maß, ein Gewicht, eine Wage von der gesetzlichen Vorschrift, eine Münze von dem gesetzlich vorgeschriebenen Feingehalt abweichen kann, ohne beanstandet werden zu dürfen. – Vgl. Baumann (2. Aufl. 1895).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 564.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika