[568][568] Fenstersteuer, Besteuerung eines Gebäudes nach der Zahl der äußern Fenster, in England bis 1851, als Tür- und F. noch jetzt in Frankreich bestehend (Ertrag 60. Mill. Frs.).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 568-569.